Gesetzesänderungen

KinderfreibetragKinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird ab Januar auf 2.586 Euro oder bei zusammen veranlagten Eltern auf 5.172 Euro erhöht.

Unterhalt für Trennungskinder steigt

Der Unterhalt für Trennungskinder wird ebenfalls erhöht. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis vor Vollendung des sechsten Lebensjahres 369 statt bisher 354 Euro pro Monat. Sieben- bis Zwölfjährige bekommen 424 statt 406 Euro. Kindern im Alter von 13 bis 18 steht ab 2020 ein monatlicher Unterhalt von 497 Euro zu, bisher waren es 476 Euro.

Einkommensgrenze für Elternunterhalt

Angehörigen-EntlastungWenn Pflegebedürftige die Kosten für ihre Pflege nicht selbst aufbringen können, mussten bislang erwachsene Angehörige einspringen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz setzt ab 2020 nun eine Grenze: Erst, wenn die Kinder der Pflegebedürftigen mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen, dürfen Sozialhilfeträger auf ihren Verdienst zugreifen.

Umgekehrt gilt diese Einkommensgrenze auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern.