Neuer Bußgeldkatalog

Rettungsgasse

Der bisherige Bußgeldsatz von 200 € erhöht sich auf bis zu 320 €. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird oder Rettungsfahrzeuge an der Durchfahrt gehindert werden.

Abstand zu Radfahrern und E-Scootern

Hier gilt: der Mindestabstand beim Überholen beträgt innerorts 1,5 Meter, außerorts sind es zwei Meter. An Kreuzungen und Einmündungen, an denen mit Fahrradfahrern gerechnet werden muss, dürfen Lkws und Busse nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

Falsch parken

Die Erhöhung der Bußgelder gilt insbesondere für Verstöße beim Parken in zweiter Reihe, auf Gehwegen und auf E-Auto-Parkplätzen (neu).

Geschwindigkeit

Im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung wird nun deutlich früher der Führerschein eingezogen; innerorts bereits bei mehr als 21 km/h, außerorts bei 26 km/h. Dort lag die Grenze bisher bisher bei 41 km/h.

Weitere Details und die exakten Bußgeldsätze finden Sie über den Button.