Düsseldorfer Tabelle

Zum 1.1.2017 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst.

Es haben sich nicht nur die Tabellenbeträge erhöht, sondern auch das anrechenbare gesetzliche Kindergeld.

Sofern Sie und/oder Ihre Kinder unterhaltsberechtigt sind, bzw. Sie zu dem Kreis der unterhaltsverpflichteten Elternteile zählen, sollten Sie sich über die neuen Beträge informieren oder durch einen Rechtsanwalt den neuen Betrag errechnen lassen.

Da sich auch die Einkommen von Unterhaltsverpflichtenden ändern, weitere Berechtigte hinzukommen können, oder Ihre allgemeine Lebenssituation Veränderungen unterworfen ist, ist es stets empfehlenswert, sowohl für Berechtigte als auch für Verpflichtete die Höhe des Unterhalts auf Anpassungsbedürftigkeit hin prüfen zu lassen.