Erbrecht

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, was wäre, wenn Sie plötzlich versterben? Das gesetzliche Erbrecht welches zur Anwendung kommt, wenn Sie kein wirksames Testament errichtet haben, führt nicht selten zu Erbfolgen, die ein Erblasser bestimmt nicht wollte, man denke an geschiedene Ehegatte, betagte Eltern, etc.
Oder Sie haben während Ihres Lebens ein beträchtliches Vermögen aufgebaut, Ihre Eltern wären im Falle Ihres Todes gezwungen, unter Berücksichtigung des steuerrechtlichen Freibetrages, erhebliche Erbschaftssteuerbeträge zu entrichten. Durch rechtzeitige Nachfolgeplanung ist es möglich, bereits zu Lebzeiten “mit der warmen Hand” Vermögen in die nächste Generation zu überführen und dabei sinnvoll gesetzliche Freibeträge auszunutzen.
Viele Vermögende verfügen auch über Grundbesitz im Ausland, erst durch die Europäische Erbrechtsverordnung ist es möglich grenzüberschreitende gültige Testamente unter Berücksichtigung von Vermögensrechten im Ausland zu errichten.